Jugendmitgliedschaft „Kleiner Gauß“

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (Nachweis erforderlich)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Jugendmitgliedschaft „Kleiner Gauß“!

Carl Friedrich Gauß (1777–1855) war ein mathematisches Wunderkind, dessen Rechenfertigkeiten bereits in jungen Jahren weit über denen seiner Mitschüler (und Lehrer) lagen. Seine späteren Forschungen auf den Gebieten der Mathematik, Astronomie, Physik und Geodäsie machten ihn zu einem der bedeutsamsten Wissenschaftlern des 19. Jahrhunderts.

Profitieren Sie von den Vorteilen dieser Mitgliedschaft:

  • Kostenfreier Eintritt ins Arithmeum für Ihr Kind mit einer Begleitperson oder einer Freundin bzw. einem Freund
  • Einladungen zu exklusiven Sonderveranstaltungen: speziell für Kinder konzipierte Führungen, Spezialworkshops, Vorträge
  • Einladungen zu Austellungseröffnungen für Sie und Ihre Angehörigen
  • Frühzeitige Ticketreservierungen für die concerti discreti
  • Regelmäßige Informationen zu allen Veranstaltungen des Arithmeums
  • Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.

Bitte füllen Sie den nachfolgenden Beitrittsantrag aus. Alle mit „erforderlich“ gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Als gesetzlicher Vertreter erklären Sie hiermit ihr Einverständnis, für die aus der Mitgliedschaft entstehenden Beitragsverpflichtungen Ihres Kindes einzustehen.

Alternativ steht Ihnen der Beitrittsantrag hier auch zum Download zur Verfügung. Senden Sie das ausgefüllte Formular anschließend bitte an info@freundedesarithmeums.de.

Ja, mein Kind möchte der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. beitreten und ich zahle einen Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr von
60 EUR

Persönliche Daten des kindes

Persönliche Daten eines Elternteils

Zahlung

Ich bestätige, dass alle vorstehenden Angaben für einen wirksamen Beitrittsantrag erforderlich sind und von mir vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ich willige ein, dass meine angegebenen persönlichen Daten von der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Vereinszwecke verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht ohne meine ausdrückliche Einwilligung, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Ich habe die Satzung sowie die Datenschutzerklärung der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V. auf deren Homepage (www.freundedesarithmeums.de) zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen kann. Zudem steht mir das Recht zu, der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Wichtige Hinweise

Mitgliedsbescheinigung(en) für das aktuelle Jahr erhalten Sie nach Überweisung des Mitgliedsbeitrags an bzw. nach Einzug des Mitgliedsbeitrags durch die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arithmeums e.V.

Bitte beachten Sie, dass der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr erhoben wird, unabhängig vom Eintrittsdatum innerhalb des Jahres. Im Falle eines Vereinsbeitritts nach dem 1. November eines Jahres gilt der Beitrag für das jeweilige Restjahr und für das komplette Folgejahr.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Die Kündigung ist jeweils zum 30. September eines Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember desselben Jahres möglich.

Bei der Kündigung einer Partner- oder Familienmitgliedschaft benachrichtigen wir die erwachsenen Mitglieder, die dann die Möglichkeit haben, die Mitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft zu überführen.

Bei einer gemeinsamen Adresse versenden wir im Falle der Partner- oder Familienmitgliedschaft postalische Nachrichten nur einmal.

Mitgliedsbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Spenden werden auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausgestellt.